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Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig (Corona)

simie, Krefeld, Mittwoch, 01.12.2021, 13:00 (vor 877 Tagen) @ Rupo

Es ist ja nicht mit der Begründung getan. Sondern es mussten dann auch zuvor schon andere Maßnahmen angewendet werden. Beispielsweise wird man nicht mehr damit durchkommen, dass Gottesdienste weiter zulässig sind, Schulen aber geschlossen sind.
Und auch wird es nicht mehr funktionieren, dass die Öffnung der Schulen weit nach anderen Bereichen erfolgt, wie es ja leider im Frühjahr der Fall war.
Und ein weiterer Punkt, der durchaus wichtig ist, ist einfach, dass nun sichergestellt werden muss. dass anstelle der Präsenz ein anderer Zugang zur Bildungsvermittlung vorhanden sein muss. Gerade das dürfte Schließungen in den unteren Jahrgangsstufen ziemlich ausschließen.


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