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Die Zeit zum Thema (Corona)

markus, Mittwoch, 01.12.2021, 07:52 (vor 849 Tagen) @ Klopfer

Wir schauen immer nur auf die Coronatoten, 100.000 ist ja auch eine bedrohliche Zahl und dann noch Long Covid - wir müsen alles tun, um das zu verhindern.
Ja, wir müssen auch das.

Aber wir dürfen nicht vergessen, wie groß im Krieg gegen Corona die Kollateralschäden sind und weiter werden.

Genau an der Stelle sind wir beim Problem. Wir müssen. Weil es nicht anders geht. Und genau deshalb hat selbst die FDP dort, wo sie Regierungsverantwortung hat, auch immer die Schutzmaßnahmen mitgetragen.

Gehen deswegen die Kollateralschäden unter? Keineswegs. Wenn du Zeit haben solltest, lies dir gerne einmal die komplette Urteilsbegründung durch. Es gab unzählige Anhörungen, Stellungnahmen und Gutachten zahlreicher Experten. Das ist alles vollumfänglich berücksichtigt worden. Es ist auch anerkannt worden, dass Schulschließungen deutliche Schäden verursachen. Ebenso ist anerkannt worden, dass ein Recht auf Schulbildung gibt. Dann kommt es zur Abwägung und zu der der nüchternen Erkenntnis, dass wir müssen.

Und das liegt dummerweise daran, dass sich dieses Virus bei Kontakten überträgt. Es braucht für die Übertragung einen neuen Wirt. Das ist ziemlich unbestritten in der Wissenschaft. Deshalb hat das Gericht in Randnummer 195 folgendes geschrieben:

195
Auf dieser Erkenntnislage führen die sachkundigen Dritten weitgehend übereinstimmend aus, dass jede Einschränkung von Kontakten zwischen Menschen einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung von Virusübertragungen leistet. Für eine Ansteckung benötigt das Virus einen neuen Wirt, den es durch den direkten und indirekten Kontakt zwischen Menschen findet. Zwar betonen die Bundesärztekammer sowie der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, dass das Wissen über die Übertragungsorte, -wege und -zeiten noch immer begrenzt sei. Dennoch bestehe zumindest in Bezug auf einige Infektionsmodalitäten und die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen weitgehender wissenschaftlicher Konsens. So scheint etwa nicht ernsthaft umstritten, dass Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus auf direktem Wege zwischen Menschen durch Tröpfchen und Aerosole sowie indirekt durch Aerosole erfolgen und dass die mit § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG angeordneten Kontaktbeschränkungen Infektionen auf beiden Übertragungswegen entgegenwirkten. Bei allen Unklarheiten im Weiteren gehen die sachkundigen Dritten insoweit einhellig davon aus, dass jedenfalls die Beschränkung zwischenmenschlicher Kontakte ein wirkungsvolles Mittel zur Reduzierung des Infektionsgeschehens darstellt, weil das Virus zur Verbreitung neue Wirte benötigt und diese nur bei direktem oder indirektem Kontakt zwischen Menschen findet.


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