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Reiche: Spritpreis wird nicht auf der deutschen Autobahn gebildet (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 08.04.2026, 15:48 (vor 5 Stunden, 58 Minuten) @ herrNick

Markus argumentiert da aber grundsätzlich erstmal richtig, wobei das Ergebnis halt sicherlich eine Frage der Betrachtung ist.

Aber (und jetzt muss ich tatsächlich noch mal was erklären, was sonst vor die "unordentlichen Gerichte" gehört :-$):

Ein Tempolimit ist grundsätzlich erstmal ein Eingriff in ein Grundrecht, das jedermann zusteht. Die allgemeine Handlungsfreiheit. Das heißt, der Staat darf da nicht einfach so handeln, sondern er muss damit einen legitimen Zweck verfolgen. Das dürfte hier unproblematisch sein, da kannst du mit Vermeidung von Unfällen und weniger Abgasen kommen.

Wäre ein solcher Eingriff geeignet, diese Zwecke zu erreichen? Das ist hier sicherlich auch nicht zu problematisieren, weil es jedenfalls nicht evident ungeeignet ist (Bsp: Verbot zu klatschen, damit das Klima besser wird).

Fraglich ist hier, ob ein generelles Tempolimit das mildeste aller gleich geeigneten Mittel ist. Das ist der Punkt, wo Fleisch an den Knochen muss und eigentlich mit der richtigen Argumentation alles vertretbar wäre. Sowohl ja als auch nein.


Tl;dr:

Ein Tempolimit ist sehr wahrscheinlich verfassungsgemäß.


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