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Ups - ich find den Gottschalk gut und den Nuhr - aber die AfD nicht (Sonstiges)

markus, Dienstag, 28.11.2023, 15:49 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB

Aber in Art 6 GG steht doch gar nichts zum Geschlecht. Auf welcher Grundlage sollte das BVG entscheiden, dass dies nur für Ehen zwischen Mann und Frau gilt?


Das muss es ja auch nicht. Was war wohl 1949 die Definition von "Ehe"? Wollte der Gesetzgeber damit wirklich homosexuelle Beziehungen unter diesen Schutz stellen? Natürlich nicht, denn § 175 hat das sogar unter Strafe gestellt.

Ist denn wirklich entscheidend, was 1949 gewollt war? Oder lebt sowas nicht auch weiter? Wenn man nach dem Wortlaut geht, bin ich eher beim Vorredner. Und der 175 StGB ist ja abgeschafft worden und war ja ebenfalls ein Gesetz, das unter dem Grundgesetz steht und gegen das GG hätte verstoßen können (gab bestimmt auch entsprechende Argumentationen).


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