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"Wetten, dass..?" Abschied: Eine Legende begräbt sich Selbstschutz (Sonstiges)

markus, Dienstag, 28.11.2023, 18:41 (vor 901 Tagen) @ HoschUn

Du kannst ja mal versuchen einen Fremden der dich rassistisch beleidigt auf Schadensersatz nach dem AGG zu verklagen. Das ist unmöglich. Es geht einfach nicht. Dafür ist das AGG nicht gemacht worden.

Also gibt es jetzt plötzlich doch rassistische Beleidigungen? Mir ging es nie darum, von jemanden Schadensersatz zu verlangen. Es ging nur um die Frage, ob Äußerungen diskriminierend sein können. Nicht darum, ob dadurch Schadensersatzansprüche entstehen können.


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