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Ups - ich find den Gottschalk gut und den Nuhr - aber die AfD nicht (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.11.2023, 11:23 (vor 783 Tagen) @ majae

Es ist halt durchaus umstritten, ob eine reine Änderung der entsprechenden BGB-Vorschriften genügt. Letztendlich geht es um die Frage, ob aus "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz" des Grundgesetzes folgt, dass bspw. die Homo-Ehe eigentlich nicht eingerichtet werden darf, weil es mehr als nur hM ist, dass daraus jedenfalls folgt, dass der Gesetzgeber keine Alternativen zur Ehe anbieten darf. Und Ehe war für die Väter und Mütter des GG nunmal die Verbindung von Mann und Frau als Keimzelle der Familie.

Sollte das BVerfG Art. 6 GG dahingehend auslegen, dass Ehe Mann und Frau ist, dann darf der Gesetzgeber keine ehegleiche Partnerschaft für Menschen gleichen Geschlechtes anbieten. Aus dem besonderen Schutz des GG folgt nach ganz hM, dass es kein gleichrangiges Konzept daneben geben darf.

Das muss man alles nicht teilen, aber es ist jedenfalls nicht fernliegend. Die Mehrheit für die Änderung des GG wäre da gewesen. Jetzt schafft man eine Lage, wo jedenfalls die Möglichkeit besteht, dass die entsprechende Änderung vom BVerfG kassiert werden kann.


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