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"Wetten, dass..?" Abschied: Eine Legende begräbt sich Selbstschutz (Sonstiges)

HoschUn, Ort, Dienstag, 28.11.2023, 18:22 (vor 783 Tagen) @ markus

Ich versuche es noch einmal kurz zu erklären, aber danach ist Schluss:

Deshalb habe ich den ähnlich aufgebauten Art. aus dem Grundgesetz erwähnt. Natürlich gelten solche Dinge auch im täglichen Leben auf der Straße.

Das Grundgesetz schützt dem Bürger vor dem Staat. Der Adressat des Grundgesetzes ist der Staat. Was zwischen dir und mir oder zwischen dir und deinem Arbeitgeber passiert, das hat nur indirekt etwas mit dem Grundgesetz zu tun.

Und das AGG gilt auch für weitere Bereiche https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/lebensbereiche/lebensbereiche-node.html#:~:text=Der%20Schutz%20des%20AGG%20erstreckt,finde...

Du kannst ja mal versuchen einen Fremden der dich rassistisch beleidigt auf Schadensersatz nach dem AGG zu verklagen. Das ist unmöglich. Es geht einfach nicht. Dafür ist das AGG nicht gemacht worden.


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