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"Wetten, dass..?" Abschied: Eine Legende begräbt sich Selbstschutz (Sonstiges)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 28.11.2023, 14:19 (vor 783 Tagen) @ markus

Es mag sein, dass Du einen Begriff von Diskriminierung verwendest, der nicht dem Standard entspricht, aber das macht diese Diskussion dann wirklich sehr anstrengend. Es gibt keine rein verbale Diskriminierung in der Hinsicht, dass man eine dominante Gruppe allein durch die Verwendung beschreibender Begriffe herabwürdigen könnte. Das Wesen der Diskriminierung ist die (gewollte oder mittelbare) Benachteiligung gewisser Gruppen aufgrund äußerer Merkmale, und das Ganze wird mitunter auch noch sprachlich unterfüttert, letzteres allein reicht aber natürlich nicht aus. Schon gar nicht, wenn die verwendeten Begriffe formal neutral sind gar keine inhaltliche Benachteiligung, sondern bloß eine Kritik stattfindet.


Ich orientiere mich an die gängigen Vorschriften aus dem AGG, GG etc. Das was du beschreibst, spielt keine Rolle. Es ist nicht entscheidend, ob eine Gruppe dominant oder nicht dominant ist. Auch die dominante männliche Gruppe mit weißer Hautfarbe ist in der exakt gleichen Weise geschützt wie die nicht dominanten Gruppen.


Tut mir leid wegen der Polemik, aber Du klingst jetzt nicht wie jemand, der das AGG gelesen hat. Da steht der Begriff der Benachteiligung als zentraler Aspekt der Diskriminierung doch prominent und durchgehend drin.


Der Begriff Benachteiligung umfasst aber nunmal auch abwertende Äußerungen.


Wie das? Eine abwertende Äußerungen ist für sich erst einmal eine Beleidigung, aber wo entsteht die Benachteiligung, wenn dieser Beleidigung keinerlei Handlung folgt?


Es wäre eine diskriminierende Beleidigung. Mal ein Beispiel: „du bist dumm“ wäre nur eine Beleidigung. „Du bist ein dummer Türke“ wäre eine rassistische Beleidigung und damit ein Verstoß gegen das AGG. „Dummer Ossi“ ist allein deshalb keine diskriminierende Beleidigung, weil der Bezug zur Herkunft fehlt (Ostdeutschland ist keine Ethnie, ist so von Gerichten bestätigt worden).

Letztendlich kann es nur darauf ankommen, ob ein Bezug zu eines der Merkmale hergestellt werden kann. Wer behauptet, dass sich ein Mensch allein deshalb in einer bestimmten Art und Weise verhält, weil er eine bestimmte Hautfarbe, ein bestimmtes Geschlecht oder Alter hat, äußert sich klar diskriminierend. Das sind doch gerade die Stereotype, die man verhindern möchte.

Habe dazu gerade oben noch etwas dazu geschrieben. Ich glaube, dass du hier begrifflich nicht sauber arbeitest.

Das AGG unterscheidet in der Diskriminierung nach Benachteiligung und Belästigung. Deine Beispiele der Beschimpfungen fallen für mich dann eher unter Belästigung als durch Benachteiligung.


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