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Ups - ich find den Gottschalk gut und den Nuhr - aber die AfD nicht (Sonstiges)

markus93, Sauerland, Mittwoch, 29.11.2023, 23:13 (vor 781 Tagen) @ MarcBVB

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutze der staatlichen Ordnung.


Der restliche Artikel geht dann eigentlich nur noch um Familie, also warum genau soll die Homoehe sich mit dem Artikel beißen?


Weil das BVerfG in jeder (!) Entscheidung zu Art. 6 GG von der Ehe als Mann und Frau ausgeht und das sehr wahrscheinlich auch der Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes war. Deswegen.

Hast du dafür Beispiele, du bist da sicher mehr im Thema als ich würde mich interessieren um das ganze Einordnen zu können. Ansonsten ist aber doch nicht explizit erwähnt das es sich hier um Mann und Frau handeln muss genauso wie in Artikel 3 ganz explizit erwähnt das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Was der Wille der Väter und Mütter des GG war ist meiner Meinung nach da wenig relevant auch weil einige Dinge irgendwann einfach nicht mehr Zeitgemäß sind, heute würde da mit ziemlicher Sicherheit auch drin stehen das niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. Das Thema war damals einfach noch nicht so relevant bzw wurde einfach totgeschwiegen.


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