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"Wetten, dass..?" Abschied: Eine Legende begräbt sich Selbstschutz (Sonstiges)

HoschUn, Ort, Dienstag, 28.11.2023, 13:46 (vor 783 Tagen) @ markus

Hier unterliegst du aber einem Irrtum. Es gibt auch auf verbaler Ebene Diskriminierung und nicht nur solche, die bestimmte Benachteiligungen auch im täglichen Leben tatsächlich umsetzen (z.B. leider oftmals bei der Job- und Wohnungssuche). Ansonsten wären die Insta Postings von Nmecha auch nicht diskriminierend gewesen. Der hat ja auch niemanden persönlich in seiner Lebensführung benachteiligt, sondern rein mit Sätzen etwas gegen Schwule gesagt.

Niemand hat behauptet, dass die Person, die solche Äußerungen tätigt, selbst aktiv an soziologischer Benachteiligung beteiligt sein muss, damit es sich im Diskriminierung handelt.

Es geht um den gesellschaftlichen und sozio-ökonomischen Kontext, in dem Äußerungen getätigt werden.


Nein, es kommt allein darauf an, ob ein Werturteil vorliegt und damit ein Bezug zu eines der Diskriminierungsmerkmalen hergestellt wird. Wer behauptet, dass bestimmte Verhaltensweisen an Herkunft, Alter, Geschlecht, Behinderung etc. geknüpft sind, äußert sich diskriminierend.

Nein, denn das würde bedeuten, dass es niemals einen Grund geben kann eine Gruppe aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlechte oder Behandlung anders zu behandeln als eine andere vergleichbare Gruppe. Diskriminierung ist juristische eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund. Diskriminierung kann nicht nur durch die schlechtere Behandlung einer Gruppe entstehen, sondern auch durch die bessere Behandlung einer Gruppe von Menschen (da im Umkehrschluss eine andere Gruppe dadurch schlechter gestellt wird). Sind Behindertenparkplätze also eine Diskriminierung von nicht behinderten Menschen? Nein, denn es gibt einen sachlichen Grund.

Mal abgesehen davon dass reine Sprache keine Diskriminierung im Sinne des AGG sein kann, da dies nicht unter den Anwendungsbereich des AGG fällt, ist auch die Meinungsfreiheit vor Diskriminierung geschützt. Nach BVerfG gibt es "ein spezifisches und striktes Diskriminierungsverbot gegenüber bestimmten Meinungen". Über "die Nordafrikaner" oder "die alten weißen Männer" zu reden ist also vollkommen erlaubt, auch eine gesellschafliche geächtete oder als unsittlich geltende Meinung darf nicht diskriminiert werden. Wie eine Gesellschaft auf eine solche Meinung reagiert ist eine andere Frage. Für manche Meinungen wirst du bejubelt, für andere ausgelacht, ignoriert, kritisiert etc. pp. Als Faustregel kann man jedoch für viele (nicht alle, vielleicht auch nicht mehr die Mehrheit) Menschen sagen, dass sie es nicht mögen wenn nach unten getreten wird, aber durchaus fein damit sind, wenn nach oben getreten wird.


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