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"Wetten, dass..?" Abschied: Eine Legende begräbt sich selbst (Sonstiges)

markus, Dienstag, 28.11.2023, 15:08 (vor 783 Tagen) @ istar

Was sollte denn an dem Satz „ich stehe nicht auf blonde Frauen“ diskriminierend sein, wenn man ihn nicht für sich allein nimmt?


Naja, wenn er mit einer systematischen Einstellung nicht-blonder Frauen durch einen Vorgesetzten einhergehen würde, wäre er es vielleicht doch...


Dann ja. Aber das ist jetzt schon sehr konstruiert,finde ich.

Es läuft im Rahmen des AGG so ab: Als Betroffener musst du nur Indizien vortragen. Dann muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Wenn sich der im Vorstellungsgespräch teilnehmende Vorgesetzte dazu hinreißen lässt einen solchen Spruch zu bringen, kommst du bei der Nichteinstellung aus der Nummer kaum noch raus. Dann ist mindestens eine Entschädigungszahlung drin, denn dann ist es kaum noch möglich, fachliche Ablehnungsgründe vorzutragen. Es gab in der Vergangenheit immer wieder mal sogenannte „AGG-Hopper“, die gar nicht die Absicht hatten eingestellt zu werden. Die hatten die Absicht, sich diskriminieren zu lassen und haben immer wieder Entschädigungszahlung herausholen können. Der Schutz ist schon sehr stark zugunsten der Betroffenen aufgebaut worden.


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