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"Wetten, dass..?" Abschied: Eine Legende begräbt sich Selbstschutz (Sonstiges)

HoschUn, Ort, Dienstag, 28.11.2023, 18:24 (vor 783 Tagen) @ markus

Komisch nur, dass das die Gerichte anders sehen.

Rassistische Beleidigungen können ein Grund für eine außergewöhnliche Kündigung sein. Das ist vom BVerfG bestätigt worden. Relevant sind die §§ 1, 7, 12 AGG (in dem Fall ging es um „Ugah, Ugah“)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20201102_1bvr272719.html

In einem anderen Fall ist eine Kündigung erfolgt, weil ein Mitarbeiter einem Kollegen islamfeindliche Bilder per Handy geschickt hat.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-baden-wuerttemberg-kuendigung-von-daimler-arbeiter-wegen-rassismus-vorwurfs-rechtens

Auch die Bezeichnung „Ming Vase“ ist eine Diskriminierung im Sinne des AGG. In dem Fall war eine Abmahnung gerechtfertigt.

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230039268

Ja, und in all diesen Beispielen geht es um ein Arbeitsverhältnis, und diese Arbeitsverhältnisse sind explizit in §2 AGG als Zuständigkeitsbereiches des Gesetzes bestimmt. Das ist richtig und habe ich auch überhaupt nicht bestritten. Nur umfasst der §2 AGG eben nur ein paar Situationen des Lebens und nicht allumfänglich das Universum und das ganze Leben.


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