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Ups - ich find den Gottschalk gut und den Nuhr - aber die AfD nicht (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 30.11.2023, 00:40 (vor 781 Tagen) @ markus93

Aber ja:

Darüber hinaus erläutert das Grundgesetz den Begriff der Ehe nicht. Im Jahr 1993 hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, „dass die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 49, 286 [300]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 87, 234 [264]). Daraus folgt, dass aus dieser Grundrechtsnorm ein Recht auf Eingehung einer Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner nicht hergeleitet werden kann.“1 Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahre 2002 bestätigt und festgestellt, „dass die Ehe als Form einer engen Zweierbeziehung zwischen Mann und Frau eine personelle Exklusivität auszeichnet.

und

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren mehrfach entschieden, dass Lebenspartner mit Eheleuten gleichzustellen sind (betriebliche Hinterbliebenenversorgung,6 Erbschafts- und Schenkungssteuer,7 Familienzuschlag,8 Grunderwerbssteuer,9 Ehegattensplitting10, Sukzessivadoption11). Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Gleichstellung nicht aus dem Institut der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG), sondern aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) hergeleitet.

Wissenschaftlicher Dienst Bundestag

Du siehst, es ist keinesfalls ausgemacht, dass die "Ehe für alle" konform mit dem Grundgesetz ist.


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