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"Wetten, dass..?" Abschied: Eine Legende begräbt sich Selbstschutz (Sonstiges)

markus, Dienstag, 28.11.2023, 18:54 (vor 783 Tagen) @ Scherben

Du kannst ja mal versuchen einen Fremden der dich rassistisch beleidigt auf Schadensersatz nach dem AGG zu verklagen. Das ist unmöglich. Es geht einfach nicht. Dafür ist das AGG nicht gemacht worden.


Also gibt es jetzt plötzlich doch rassistische Beleidigungen? Mir ging es nie darum, von jemanden Schadensersatz zu verlangen. Es ging nur um die Frage, ob Äußerungen diskriminierend sein können. Nicht darum, ob dadurch Schadensersatzansprüche entstehen können.


Du schmeißt ja immer noch fröhlich Begriffe durcheinander. Hältst Du das für zielführend? Du kannst doch einfach auch Definitionen nachlesen und vielleicht an Fallbeispielen z.B. den Unterschied zwischen einem diskriminierenden Verhalten und einer rassistischen Beleidigung herausarbeiten. Das wäre vermutlich ergiebiger, als hier immer und immer wieder dasselbe zu schreiben, obwohl Dir schon mehrfach mitgeteilt wurde, dass Du die Begriffe nicht richtig verwendest.

Es ging hier ursprünglich darum, dass es eben auch verbale Diskriminierung (u.a. rassistische oder auch homophobe Äußerungen) gibt. Das habt ihr, so habe ich heute Morgen noch verstanden, bestritten. Dass es etwas anderes (und auch schlimmer) sein kann jemanden z.B. einen Mietvertrag zu verweigern, als ihn nur verbal herabzuwürdigen, ist unbestritten. Darum ging es nicht. Und dass der Begriff der Diskriminierung Unterbegriffe wie u.a. Rassismus und Homophobie umfasst, habe ich weiter oben ebenfalls geschrieben. Das ist kein durcheinander werfen von Begriffen, sondern die korrekte Einordnung selbiger.


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