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Ups - ich find den Gottschalk gut und den Nuhr - aber die AfD nicht (Sonstiges)

simie, Krefeld, Freitag, 01.12.2023, 11:57 (vor 780 Tagen) @ MarcBVB


Weil das BVerfG in jeder (!) Entscheidung zu Art. 6 GG von der Ehe als Mann und Frau ausgeht und das sehr wahrscheinlich auch der Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes war. Deswegen.

Gerade hier sollte man sich jedoch bewusst machen, wie das GG in diesem Punkt entstanden ist. Zuerst sollte im Art 6 die Ehe nämlich gar nicht erwähnt werden, sondern nur auf die Familie abgestellt werden. Erst auf Druck insbesondere kirchlicher Interessengruppen wurde die Ehe hinzugefügt. Jedoch, wie du ja auch schreibst ohne weitere Definition.
Daher steht es wohl durchaus dem Gesetzgeber zu, die Ehe neu zu definieren. Auch gerade, wenn man sich auf den Willen der damaligen Bundesversammlung bezieht. Und man müsste sich schon ziemlich verbiegen, hier einen Verstoß gegen das GG zu sehen. Zumal man dann ja irgendwelche Definitionen höher bewerten müsste, als Grundrechte aus dem GG.
Gut. Auch das ist in der Geschichte des BVerfG leider schon vorgekommen, wo es mit Naturrecht argumentiert hat. Aber diese Irrwege sind schon länger her.


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