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Politik: Kühnert fordert Kollektivierung von Großunternehmen (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 02.05.2019, 06:27 (vor 2434 Tagen) @ Taifun

Das GG hat derartige Ideen nicht. Dort steht etwas von "Eigentum verpflichtet". Man muss BMW nicht toll finden, aber die zahlen sehr hohe Löhne und bieten einen großen Teil der Arbeit auch in Deutschland an. Und flächendeckend manipuliert wurde dort auch nicht.

Du beziehst dich auf den Artikel 14 des Grundgesetzes. Es gibt aber auc noch den Artikel 15:
"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend."

Das Grundgesetz erlaubt also durchaus die Vergesellschaftung von Großunternehmen.

Die entscheidende Frage ist allerdings, ob das ganze sinnvoll wäre. Und da lautet die Antwort meiner Meinung nach ganz klar "Nein".

In Berlin gibt es im Augenblick ein Volksbegehren zu Enteignung großer Wohnungsbauunternehmen. Angesichts der extrem angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist nachvollziehbar, dass es zu solchen Forderungen kommt. Aber auch hier wäre das ganze praktisch betrachtet wohl völlig kontraproduktiv. Wichtiger wäre es meiner Meinung nach, z.B. durch Wohnungsbauunternehmen in städtischer Hand neue Wohnungen zu schaffen und z.B. auch Wohnungsbaugenossenschaften. Die benötigen dann aber bezahlbare Grundstücke. Und daran mangelt es im Augenblick.


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