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Die soziale Marktwirtschaft (Sonstiges)

Nolte, Donnerstag, 02.05.2019, 17:57 (vor 2433 Tagen) @ Jurist81

Mal unabhängig davon, dass die Kernaussage nicht stimmt, darf man bei alledem nicht vergessen, dass der kleine Hartz 4-Empfänger ein reiner Trasnferleistungsbezieher ist und zum BIP nichts beiträgt, während der Vorstandsvorsitzender eines DAX-Konzerns Verantwortung für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen trägt, das Unternehmen und die Person massiv Steuern und Abgaben in Deutschland errichten.

Hier haben wir ein Beispiel dafür, was eine Überbetonung des Marktideals verursachen kann: Der (volkswirtschaftliche) Wert eines Menschen wird daran bemessen, ob und was er zum BIP beiträgt. Dass das BIP allerdings nur eine sehr begrenze Aussagekraft über die Lebensqualität und die Verteilung des Wohlstands in einem Land macht, deren Steigerung ja jeglichem wirtschaftlichen Treiben zugrunde liegt, wird durch solch eine Sichtweise ausgeblendet.

Wie viel eine Person "zum BIP beiträgt", sollte keinerlei Relevanz in Bezug auf ihre Rechte haben. Dass dies in der Praxis nicht immer gegeben ist, kann man sich allerdings bereits daraus herleiten, dass die Qualität von Anwälten sich unterscheiden kann und eine wohlhabende Person sich hier schlicht die besseren leisten kann.


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