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Abstimmung zur Migrationspolitik im Bundestag (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 31.01.2025, 13:46 (vor 320 Tagen) @ Pfostentreffer

Für dich, damit du nicht in Zukunft wieder Quatsch erzählst:

Dementsprechend fallen nach allgemeiner Auffassung unter die allgemeinen Strafgesetze im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG lediglich die Vorschriften des Kriminalstrafrechts.6 Zu den Vorschriften der Kriminalstrafrechts gehören ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die Ausweisung nach den §§ 53 ff. AufenthG jedoch nicht.7 Die hier fragliche Ausweisung von straffälligen Ausländern unterfällt damit nicht dem Verbot der Doppelbestrafung aus Art. 103 Abs. 3 GG.

https://www.bundestag.de/blob/424540/24ac093eae694ca5b7c9f805db67071d/wd-3-058-16-pdf-data.pdf

Wie war das mit dem Fake News?


Also weil der Bundestag sagt, es fällt nicht unter das Verbot für eine Doppelbestrafung, ist es keine Doppelbestrafung? Du solltest wirklich mal zum Arzt gehen, ein gut gemeinter Rat.

Das ist der wissenschaftliche Dienst, du Depp.

Du bist ja offensichtlich kognitiv und intellektuell nicht einmal in der Lage, einfachste Sachverhalte zu verstehen.

Es ist keine Doppelbestrafung. Das sagten auch:

- Das Bundesverfassungsgericht
- der wissenschaftliche Dienst des Bundestages

Dagegen stellt sich:

- das kleine Pfostentrefferlein.

Meine Oma hat immer gesagt, ein bisschen doof ist ja noch niedlich. Du bist nicht niedlich.


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