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Hat er vom stellvertretenden Bundesvorsitzender der DPolG (Politik)

Pfostentreffer, Freitag, 31.01.2025, 15:51 (vor 320 Tagen) @ MarcBVB

Antworte jetzt mal hier, weil du mir die Frage ja auch weiter unten gestellt hast:

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1007380

Hier wird von 47 bis 50% gesprochen.


Ich beziehe mich auf die von Marc verlinkte Drucksache.
Da stehen 761 Fälle, und eine Seite drunter von 520 deutschen Tatverdächtigen.
Von der Gesamtzahl der Fälle sind das also nicht 50%, aber kann sein, dass die sich auf was anderes beziehen. Ich habe jetzt nur die Zahlen angeschaut.


Danach betrug der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen in den Jahren 2019 und 2022 jeweils 50 Prozent, während er im Jahr 2020 bei 46 Prozent lag, im Jahr 2021 bei 47 Prozent und im Jahr 2023 bei 48 Prozent,

Nunja

Ja.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/116/2011603.pdf

Ich antworte hier mal auf deine vorherigen Beitrag, da es hier besser hinpasst:

Und was genau soll davon jetzt ein Beleg sein, kannst Du den mal bitte darstellen? Das ist ein 11 seitiges Dokument.

Ich lese es so:

„Gruppenvergewaltigung“ ist weder ein feststehender juristischer Begriff, noch
lässt sich dieser Begriff einer bestimmten Strafvorschrift zuordnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt lediglich eine gemeinschaftliche Tatbegehung nach
§ 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 StGB. Diese bezieht sich aber auf alle Tatbestände des § 177 StGB und erfasst demnach nicht nur Tathandlungen, die die
Voraussetzungen einer Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1
StGB erfüllen


Es geht also in der Statistik erstmal um gemeinschaftliche sexuelle Belästigungen, nicht um Vergewaltigungen. Somit wäre die Auswertung schon mal sehr ungeeignet, um als Beleg für "Gruppenvergewaltigungen" zu sprechen.

Dann wird gesagt, dass es 2023 761 dieser Vorfälle registriert wurden (nicht verurteilt) und das dies der zweithöchste Wert in den letzten Jahren ist. 765/ 365 ergibt 2.09 dieser registrierten Vorkommnisse jeden Tag in Deutschland. Ganz Deutschland.

Nun wird zusätzlich gesagt, dass 2023 die nichtdeutschen Tatverdächtigen (nicht: Täter) ebenfalls einen recht hohen Anteil in den letzte Jahren. 48%, davor sprang er teilweise zwischen 33 und 55 & hin und her in den letzten Jahrzehnten, unter anderem durch Änderungen in der Erfassung.

2.09 * 0.48 ergibt genau 1.06.

Es gibt also im Schnitt einen ausländischen Tatverdächtigen pro Tag in Deutschland, nicht für Gruppenvergewaltigungen, sondern für sexuelle gruppenhafte sexuelle Belästigungen durch (nahezu ausschliesslich männliche) Tatverdächtige.

Damit Merz Aussage korrekt wäre, müssten also:

A) Alle diese nichtdeutschen auch Asylbewerber sein (was nicht der Fall ist, der Anteil an Asylbewerbern an der Gesamtbevölkerung betrug 2022 nur 2,8%)
B) Alle registrierten Straftaten auch zu einer Verurteilung führen (was bei weitem nicht der Fall ist Gegenteil)
und
C) Diese im Schnitt 1.06 tatverdächtigen sich exakt so verteilen, dass jeder an einem anderen Tag dieser Straftat verdächtigt wird. Das ist nach allen mathematischen Gesetzen extrem unwahrscheinlich (so ca. 0.01%).

Man kann aus deinem Link also mit Fug, Recht und einfachster Mathematik vollkommen easy und korrekt behaupten, die Aussage von Merz ist komplett falsch und irreführend.

Vermutlich nur dem Zweck dienlich, Ausländer als kriminelle und Vergewaltiger abzustempeln und rassistische Vorurteile zu verstärken.

Dass war es doch bestimmt, was du uns sagen wolltest, oder? Falls nicht, kannst du gerne deine Interpretation der Daten hier erklären. Oder einfach schreiben, was du sagen wolltest, anstatt einen Link zu senden den dann alle durchgehen müssen, der deinen eigenen Narrativen dann auch noch hart widerspricht, anders als von dir suggeriert.

Übrigens ein gutes Beispiel, warum man gegen Verbrecher vorgehen sollte, nicht gegen Ausländer. Danke dafür.

Falls Friedrich Merz andere Zahlen als die von dir zur Verfügung gestellten hat, kann ich das natürlich nicht beurteilen. Falls ich etwas falsch interpretiert haben sollte, freue ich mich auf die inhaltliche Korrektur. Du bist ja der Experte für juristische Fachbegriffe.


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