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Reul: Unser aller Problem ist, dass wir solche Gefahren nicht ernst genug nehmen (Sonstiges)

Zoon, Dienstag, 20.07.2021, 00:06 (vor 984 Tagen) @ DomJay

Reul gab heute eine Pressekonferenz. Natürlich ging es auch um die Warnungen. Ein paar Aussagen von ihm:
(1) Ab 7.00: „Es ist klug, nicht immer alles schon zu wissen, sondern auf das zu reagieren, was kommt und möglichst schnell reagieren zu können.“
(2) Ab 14.40: „Das Wesen von Katastrophen ist, dass sie nicht vorhersehbar sind."
(3) Ab 26.50: „Die Bevölkerung wusste auch schon, Starkregen kommt. Es geht richtig los mit Wasser. Haben Sie doch alle darüber berichtet, dass es sowas gab. Das glaube ich, hat jeder mitbekommen. Aber die haben das nicht ernst genommen. Unser Problem ist – aber unser aller Problem – dass wir, glaube ich, solche Gefahren nicht ernst genug nehmen, sondern glauben, dass passiert woanders. Wird schon mal gut gehen“.

So kann man natürlich auch die Warnungen der Experten kleinreden und den Bürgern die Verantwortung für das Nichtankommen der Warnungen zuschieben. Alle selber schuld!

Quelle: https://www.ardmediathek.de/video/nrw-innenminister-reul-wurde-nrw-rechtzeitig-gewarnt/wdr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTU5N2I0Y2M3LTBhNTctNDJmZS05...


Da ist aber viel wahres dran gewesen. Hochwasser war für viele der Keller läuft voll, am Tag vor der Welle in der Nacht haben viele ihre Keller leer gepumpt und waren schon beim Aufräumen. Mit Wasser bis unter das Dach der ersten Etage hat keiner dort wirklich gerechnet.

Zunächst einmal ist klar geworden, dass Reul die Warnungen der Fachleute mit ultraviolettem Warnfarbton in den Wind geschlagen hat, weil er es nicht für klug hielt, auf soetwas zu reagieren. Erst mal abwarten, bis es Hochwasser gibt und dann mit allem, was man hat, reagieren, scheint seine Devise gewesen zu sein.

Ich denke alleine aus der Rede sind viele Punkte direkt und mittelbar klar geworden. Es liegt bei Gemeinden und Kommunen diesen Eingriff in die Grundrechte abzuwägen. Ja, stimmt hat man so nicht immer gleich im Kopf, dass die Evakuierung ein großer Hammer des Eingriffs ist.

Also wenn man das Gesetz liest sieht es so aus:
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BHKG: Aufgabenträger sind 4. das Land für die zentralen Aufgaben des ... Katastrophenschutzes.
§ 2 Abs. 2 BHKG: Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Da hätte man als Land doch tatsächlich darauf drängen können, dass die Kommunen den ultravioletten Warnfarbton bei ihrer Abwägung dahingehend berücksichtigen, dass sie früher evakuieren als sonst.


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