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PV-Anlagen (Politik)

Ulrich, Sonntag, 31.07.2022, 15:50 (vor 625 Tagen) @ PePopp

Die Netzbetreiber müssen halt irgendwie sicherstellen, dass das Netz auch lokal nicht überlastet wird und darin ist die 70%-Regelung begründet. Als Alternative kannst du dir auch einen Funkrundsteuerempfänger installieren, was sich allerdings bei Kleinanlagen normalerweise nicht lohnt. Sinnvoller ist es da beispielsweise den eigenen Bedarf so zu steuern, dass man den Rest dann selbst verbraucht, wenn man gerade über den 70% liegt (sollte man zusätzlich zur PV-Anlage einen Batteriespeicher haben, kann man den in den Sommermonaten z.B. erst ab mittags laden wenn die Leistung über den 70% liegt, ein e-Auto kann natürlich ebenfalls als solcher Speicher dienen)

Mit Verlaub, das stimmt zumindest bei den kleineren Anlagen auf Wohnbebauung nicht. Zudem könnte man das in den Einzelfällen, in denen es tatsächlich Probleme geben könnte, bereits bei der Genehmigung abfangen. Und größere Anlagen sind eh an das Mittelspannungsnetz angeschlossen.


Und gerade im Winter wirst du eh so gut wie gar nicht über den 70% liegen.

Südausrichtung, Tage mit Hochdrucklage und wolkenlosem Himmel, da kann die Sonne durchaus powern.


Nachtrag: übrigens fällt die 70%-Regelung für Kleinanlagen mit dem EEG 2023

Lange überfällig.


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