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ARD Doku: Wir waren in der AfD (Politik)

Taifun, Sonntag, 21.01.2024, 08:49 (vor 702 Tagen) @ markus

In der Entscheidung zum Eilantrag sing genügend Punkte aufgeführt, welche die Verfassungswidrigkeit vermuten.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/11/fs20221122_2bvf000122.html

Dem Eilantrag wurde nicht stattgegeben, weil die Nachteile davon bei einem anderen Ausgang der Hauptverhandlung immens wären. Das ist ein normaler Vorgang der Folgenabwägung und hat nix damit zu tun, ob man zu dem Zeitpunkt kleine oder große Chancen für die Klage sieht. Kannst du in den Absätzen 172ff nachlesen.


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