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GDL Streik 24.01. - 29.01. - und am Freitag, dem 26.01. soll zusätzlich der FMO blockiert werden (Sonstiges)

brummbaer, Montag, 22.01.2024, 11:57 (vor 97 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von brummbaer, Montag, 22.01.2024, 12:04

Die Frage ist, wie agiert man in NRW? Mir scheint zweifelhaft, ob eine zweistündige Blockade von Kreisverkehren und Autobahnauffahrten vom Demonstrationsrecht gedeckt sind.


Deswegen fragt man dich halt besser, wie man Platinen anlötet oder sonstigen technischen Kram (Funktioniert das, kann ich das so anlöten, ist da zu viel Spannung drauf).

Das OVG Berlin-Brandenburg hat Blockaden von Autobahnzufahrten ausdrücklich erlaubt.

https://https://openjur.de/u/2480447.html

Beschluss des OVG zum Az 1 S 3/24[/link]


Wäre übrigens auch bei Google der erste Treffer gewesen

So auf die Kacke zu hauen und dann den Link zu verbaseln, finde ich auch nicht schlecht.
(Finde ich nicht mal bei Google)


Inhaltlich: Heißt (sofern ich mich an die Auflagen halte, die offenbar die Bauern eingegangen sind (fahrbereit, immer wieder Öffnung usw.), kann ich mir ein paar "Dumme" suchen, die gezielt den Verkehr lahmlegen?!
Falls ich das richtig verstehe, haben die Bauern damit eine neue Protestform, die sicherlich auch noch andere Gruppen für sich zu nutzen wissen werden.


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