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Wolfgang Kubicki mal wieder .... (Corona)

markus, Montag, 31.01.2022, 09:44 (vor 819 Tagen) @ Sascha

Debatte über Impfpflicht - Kubicki nennt mögliche Nachteile für ungeimpfte Arbeitslose »unerträglich« (Spiegel)

Es geht darum, dass Arbeitgeber im Falle der Einführung einer Impfpflicht ungeimpfte Arbeitnehmer ablehnen könnten. Um den Gedanken mal weiter zu spinnen: Was ist eigentlich mit Personen ohne entsprechende Fahrerlaubnis, die sich auf eine Stelle als Kraftfahrer bewerben?


Womit der Mann vollkommen Recht hat. Einzig Dein populistischer Vergleich ist Blödsinn.


Es ist für die Person ohne Führerschein auch eine Grundrechtseinschränkung. Entgegen dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs. 1 GG) darf sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Entgegen der zugesicherten Berufsfreiheit aus Art 12 Abs. 1 GG wird sie an der Berufsausübung gehindert. Warum? Weil damit die Grundrechte anderer geschützt werden sollen und diesen in Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mehr Gewicht eingeräumt wird.


Nein, wird sie nicht. Sie kann sich auf den Job bewerben und kann eingestellt werden. Es wird sie nur niemand einstellen, weil sie eine grundsätzliche Qualifikation für diesen Beruf nicht vorweisen kann.


Außerdem solltest du dann Art2 Abs. 1 GG auch vollständig lesen:

"soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".

Die "verfassungsmäßige Ordnung" dürfte am Ende auch die Straßenverkerhrsordnung einschließen, so dass es keine Einschränkung von Artikel 2 ist, da Artikel 2 diese Einschränkung gleich beinhaltet. Bei Excel wäre das dann wohl ein Zirkelbezug.

Unter der verfassungsgemäßen Ordnung sind alle Rechtsnormen gemeint, die es in Deutschland gibt. Quasi alles was in der Normenpyramide vorkommt. Somit natürlich auch die Straßenverkehrsordnung. Allerdings genauso gut auch ein Gesetz, das die Impfpflicht regeln würde.

Letztendlich immer entscheidend ist, ob eine solche Norm dann auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz standhält.


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