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Felix W. Zimmermann zur Impfpflicht (LTO) (Corona)

markus, Donnerstag, 27.01.2022, 07:21 (vor 823 Tagen) @ Wallone

Gut, dass du darauf hinweist, dass der Autor einen Dr-Titel hat, wenn ich das aus Versehen überlesen hätte, könnte ich den Text gar nicht ernst nehmen. Nee, im Ernst, es gibt ja mittlerweile einige juristische Fingerübungen zum Thema Impfpflicht. Und natürlich kann man da auch immer wunderbar seine eigenen Präferenzen unauffällig einbauen. Das Thema ist komplex keine Frage.

Ein bisschen skurril ist das aber schon: Der Autor stellt fest, dass er den Sinn von Lockerungen in den Niederlanden nicht zu beurteilen vermag, traut sich aber zu, eine allgemeine Impfpflicht, deren konkreten Inhalt er noch gar nicht kennt, als schwer vertretbar einzuordnen. Und das, wo doch gerade der vorbeugende Schutzeffekt einer allgemeinen Impfpflicht so ausgeprägt ist. Er präferiert wohl eine Impfpflicht erst ab 50 ("milderes Mittel", obwohl die ja augenscheinlich nicht gleich wirksam wäre). Stellt dann aber fest: Diese könnte mangels Erforderlichkeit unverhältnismäßig sein. Plottwist: "Ob dies der Fall ist, vermag der Autor nicht zu beurteilen." Na, bravo.

Immerhin ist dem Autor klar, dass es hier eine Vielzahl an legitimen Zielen gäbe, die man allesamt heranziehen könnte. Hierbei werden bereits die ersten Weichen gestellt. Bleibt es bei den Zielen, die auch im IfSG verankert sind, geht es allgemein darum, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen (was bereits ein sehr weit gefasstes Ziel ist), insbesondere aber um die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems. Möglicherweise werden die Ziele erweitert, um das Ding mit weiteren Argumenten absichern zu können.

Es wird zudem darauf ankommen, was der wissenschaftliche Konsens meint. Schon bei der Entscheidung zu den Ausgangssperren und den Schulschließungen war der aktuelle Wissensstand von wichtiger Bedeutung. Das Wissen über die Übertragungsorte ist z.B. noch immer weitgehend unklar. Hier gibt es keinen wissenschaftlichen Konsens. Und weil es diesen gemeinsamen Konsens nicht gibt, kann man auch nicht entsprechend differenzieren. Weitgehende Einigung gibt es aber darüber, dass das Virus stets einen neuen Wirt benötigt, um sich ausbreiten zu können und dass es hierfür zwischenmenschliche Kontakte bedarf. Das Gericht wertete dies so, dass demnach jede Kontaktbeschränkung einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leistet. Man kann halt immer nur den Kenntnisstand berücksichtigen, über den es auch wirklich weitgehende Einigkeit gibt.

Zu der Pflicht ab 50: Da stellt sich u.a. die Frage, ob das alleine ausreichend ist, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Denn eine Impflicht ab 18 wird ohne Zweifel effektiver sein. Wenn dies ausreichend ist, könnte eine Pflicht ab 50 ein milderes Mittel sein. Es stellt sich m.E. aber die Frage, ob eine solche Differenzierung allein nach dem Alter zulässig ist. Denn dummerweise ist dieses Merkmal ein Diskriminerungsmerkmal. Zwar ist das Lebensalter ein starkes Indiz dafür, wie gefährdet eine Person ist und die Differenzierung könnte damit eine zulässige Ungleichbehandlung sein. Aber hierbei werden andere Faktoren wie Vorerkrankungen und Lebensstil völlig außen vorgelassen, obwohl die mindestens genauso wichtig sind. Der sporttreibende und sich gesund ernährende 50 Jährige ohne Vorerkrankungen muss sich dann verpflichtend impfen lassen, während das der übergewichtig kettenrauchende und an Diabetes vorerkrankte 49 Jährige nicht muss, obwohl für ihn das Risiko wesentlich höher sein wird. Bei der Impfreihenfolge aus dem letzten Frühjahr hat man derartige Faktoren noch mit einbezogen. Nun soll es aber laut einem der Anträge offenbar ausschließlich nach Lebensalter gehen. Möglicherweise ist eine Impfpflicht für alle Erwachsenen demnach einfacher zu begründen. Denn dieses Fass macht man damit gar nicht erst auf.


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