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Wolfgang Kubicki mal wieder .... (Corona)

markus, Dienstag, 01.02.2022, 13:28 (vor 818 Tagen) @ Ulrich

Entschuldige mal, aber die Wissenschaft macht keine Abwägung von Grundrechten.

Aber klar, dämliches Grundgesetz. Ersetzen durch Virologen.


Dafür wägen Juristen Grundrechte gegeneinander ab. Und stützen sich dabei natürlich im aktuellen Fall auch auf Virologen, Epidemiologen, etc.

So ist es. Bei der Entscheidung zu den Ausgangssperren war z.B. ebenfalls der wissenschaftliche Konsens maßgeblich. Das BVerfG konnte z.B. gar nicht danach differenzieren, an welchen Orten hauptsächlich Infektionen vorkommen, weil es hierfür keinen gesicherten wissenschaftlichen Kenntnisstand gibt. Die Meinungen gehen weit auseinander. Das was in der Wissenschaft Konsens und unstreitig ist, ist die Annahme, dass das Virus einen neuen Wirt benötigt, damit sich es übertragen kann und dass es hierfür zwingend direkte und indirekte Kontakte benötigt. Die Schlussfolgerung war dann, dass jede Kontaktreduzierung einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie darstellt. Das ist auch logisch. Es kann nur das als Grundlage herangezogen werden, was auch unstreitig ist.


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