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Scholzadamus, der schlechteste Wahrsager der Welt (Corona)

markus, Sonntag, 30.01.2022, 19:56 (vor 820 Tagen) @ HoschUn

Neben den allgemeinen Quarantäneregelungen gibt es auch immer noch eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, nach der Unternehmen verpflichtet sind, eigene Konzepte zu entwickeln. Die gehen über den Mindestbestimmungen hinaus. So handhaben das derzeit alle größeren Unternehmen. Allein schon im eigenen Interesse.


Diese Verordnung ist a) nur noch maximal bis zum 19. März 2022 gültig, außer es wird erneut eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom Bundestag festgestellt und b) beruht das ganze auf dem Infektionsschutzgesetz, dass das erklärte Ziel hat die Maßnahmen "insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten". Nicht an der Geschmeidigkeit von betrieblichen Abläufen.

Wir haben heute den 30. Januar. Also gilt die Arbeitsschutzverordnung noch.

Dass Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist ziemlich weit gefasst. Schon an dem Begriff „insbesondere“ wird deutlich, dass es sich um keine abschließende Auflistung handelt. Zudem ist der Hinweis auf den „Schutz von Leben und Gesundheit“ sehr allgemein gehalten. Darüberhinaus haben Unternehmen selbstverständlich auch ein vom IfSG unabhängiges eigenes Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter gesund bleiben und der Betriebsablauf ungestört funktioniert. Das eine hängt mit dem anderen zusammen.


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