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Wolfgang Kubicki mal wieder .... (Corona)

HoschUn, Ort, Montag, 31.01.2022, 16:25 (vor 819 Tagen) @ Sascha

Debatte über Impfpflicht - Kubicki nennt mögliche Nachteile für ungeimpfte Arbeitslose »unerträglich« (Spiegel)

Es geht darum, dass Arbeitgeber im Falle der Einführung einer Impfpflicht ungeimpfte Arbeitnehmer ablehnen könnten. Um den Gedanken mal weiter zu spinnen: Was ist eigentlich mit Personen ohne entsprechende Fahrerlaubnis, die sich auf eine Stelle als Kraftfahrer bewerben?


Womit der Mann vollkommen Recht hat. Einzig Dein populistischer Vergleich ist Blödsinn.


Es ist für die Person ohne Führerschein auch eine Grundrechtseinschränkung. Entgegen dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs. 1 GG) darf sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Entgegen der zugesicherten Berufsfreiheit aus Art 12 Abs. 1 GG wird sie an der Berufsausübung gehindert. Warum? Weil damit die Grundrechte anderer geschützt werden sollen und diesen in Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mehr Gewicht eingeräumt wird.


Nein, wird sie nicht. Sie kann sich auf den Job bewerben und kann eingestellt werden. Es wird sie nur niemand einstellen, weil sie eine grundsätzliche Qualifikation für diesen Beruf nicht vorweisen kann.


Qualifiziert kann man durchaus sein ein Fahrzeug zu führen. Die gesetzliche Erlaubnis dies auf öffentlichen Straßen zu machen ist nochmal ein anderer Schuh.


Ich finde diese Wortklauberei echt anstrengend. Es war doch wohl ganz klar, was ich sagen wollte. Wenn ich kurzfristig einen Fahrer suche, kann sich zwar jemand bewerben, der keinen Führerschein hat und ich darf ihn auch als Fahrer anstellen. Ich werde es aber nicht tun, weil es mir nichts bringt, wenn derjenige nur auf dem Werksgelände herumkurven darf, aber nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Für die Frage ob eine Person vom Staat in der freien Berufsausübung beschnitten wird, was du verneint hast, ist es aber schon entscheidend ob der Staat überhaupt in der Frage mitwirkt. Dass der Staat mit dem Führerschein natürlich entscheidet wer einen Beruf als Fahrer auf öff. Straßen ausüben darf ist doch offensichtlich. Natürlich entspricht ein fehlende staatliche Fahrerlaubnis einem staatlichen Berufsverbot in diesem Sektor. Diese Offensichtlichkeit in eine Art Wettbewerb der Kompetenz ansonsten freier Jobbewerber zu verbauen ist schon eher Wortklauberei! ;-)


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