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ist ein wenig wie bei Corona (Sonstiges)

istar, Freitag, 07.06.2024, 11:49 (vor 592 Tagen) @ Ulrich

Dennoch muss ja irgendwer beurteilen können, dass dem Auszuweisenden in dessen individuellen Fall tatsächlich Folter droht und da vermute ich, dass das eher nur so eine generelle Einschätzung ist als konkrete Recherche nach dem Motto: sowas hat es halt schonmal gegeben.


Abu Walaa darf auch in den Irak ausgewiesen werden, obwohl ihm nach eigener Aussage dort die Todesstrafe droht. Der besondere Schutzstatus seiner sieben Kinder hat auch keine Rolle gespielt.

Abu Walaa gilt als Kopf des IS in Deutschland und ist zu 10-1/2 Jahren Haft verurteilt worden.


So einfach ist es nicht. Er darf in den Irak ausgewiesen werden, falls die irakische Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewisse Garantien gibt. Z.B. die, Abu Walaa nicht hinzurichten.

Terrorismus: IS-Anwerber Abu Walaa scheitert mit Eilantrag gegen Abschiebung (Die ZEIT vom 13.05.2023)

Grundsätzlich sieht es aktuell so aus, als dürfe Deutschland ihn ausliefern. Aber ....

"Auch die Abschiebungsandrohung des zuständigen Kreises Viersen sei rechtmäßig, urteilte das Gericht. Die von Abu Walaa ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege zudem so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder der Ausweisung nicht entgegenstünden. Einer Abschiebung in den Irak und einem lebenslangen Wiedereinreiseverbot stünden derzeit allerdings noch mehrere Hinderungsgründe im Weg."

Hier geht es wohl im wesentlichen darum, dass die notwendigen Garantieerklärungen des Irak (noch) nicht vorliegen.

Die Staatsanwaltschaft will ja auch, dass er erst seine Strafe absitzt. Es eilt also nicht.


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