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ist ein wenig wie bei Corona (Sonstiges)

CF, Freitag, 07.06.2024, 10:41 (vor 593 Tagen) @ Scherben

meine Frage ist eher, warum verurteilte Straftäter (Mörder) immer noch den Schutz vor Ausweisung haben (darum ging es ja oben) - insbesondere wenn zu erwartende Konsequenzen einer Ausweisung hauptsächlich hypothetischer Natur sind.


Ich glaube, dass der Dissens hier besteht.

Wenn einem Mensch bei Ausweisung z.B. Folter droht, dann hindert das die deutsche Exekutive aufgrund der Gebundenheit an elementare Rechte daran, diesen Menschen auszuweisen. Ich halte es -- bei allem, was wir über die Taliban wissen -- daher für grundsätzlich nachvollziehbar, dass nicht nach Afghanistan ausgewiesen wird bzw. nur unter extrem eingeschränkten Bedingungen.

Hinzu kommt, dass ich im konkreten Fall auch gar nicht das Problem sehe, dem Täter hier den Prozess zu machen und nicht woanders. Mir ist im Zweifel wichtiger, dass ich weiß, dass dieser Mensch für lange Zeit hinter Gittern wandert, als dass er ggf. nach kurzer Zeit in Afghanistan wieder frei herumläuft.

Das ist wohl so. Zumindest wenn man sich in dieser Hinsicht auf die Justiz verlassen kann (wobei mir "lange Zeit" bei der deutschen Justiz auch ein wenig Bauchschmerzen verursacht. Plötzlich kommt so einer dann nach 15 Jahren doch wieder frei oder so).

Dennoch muss ja irgendwer beurteilen können, dass dem Auszuweisenden in dessen individuellen Fall tatsächlich Folter droht und da vermute ich, dass das eher nur so eine generelle Einschätzung ist als konkrete Recherche nach dem Motto: sowas hat es halt schonmal gegeben.


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