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Polizist stirbt nach Messerangriff in Mannheim (Sonstiges)

markus, Montag, 03.06.2024, 18:04 (vor 596 Tagen) @ Timo_89

Schon mit der Unterstellung, dass Migration absolut unkontrolliert und ungesteuert stattfindet, disqualifizierst du dich selbst.


Hat die Bundesrepublik aktuell einen erkennbaren Einfluss darauf, geschweige denn eine Kontrolle darüber, a) wie viele Menschen kommen, b) woher diese kommen, c) ob diese Menschen gültige Passpapiere vorweisen können d) einen wirklichen Bleibeanspruch gemäß Asylrecht haben oder reguläre Migranten sind? Oder schaut man in der Praxis halt einfach wer da so kommt und erstmal darf jeder bleiben und die o.g. Prüfungen erfolgen danach maximal nachgelagert?


Woher soll der Einfluss denn kommen? Entscheidend dafür, dass Menschen fliehen, sind dann eher Ursachen aus dem jeweiligen Land (Krieg, politische Verfolgung, Armut). Darauf können wir realistischerweise nur begrenzt Einfluss nehmen. Dies geschieht, indem finanzielle Hilfen bereitgestellt werden. Mit der Gefahr, dass das Geld in falsche Hände gerät.


Du hast gesagt, ich disqualifiziere mich mit der Aussage, dass Migration unkontrolliert abläuft. Dann stelle ich dir ein paar Fragen und von dir kommt rein gar nichts, du beantwortest nicht eine Frage derart, dass deine These gestützt werden könnte. Im Gegenteil. Schulterzucken, Eingeständnis der Situation, passives Akzeptieren: "Woher soll der Einfluss denn kommen?" - ich werte das dann als Bestätigung meiner Ausgangsthese. Damit disqualifizierst du dich, nicht ich. Selbstverständlich könnte Deutschland eine andere Migrationspolitik fahren, als in den letzten Jahren. Schau auf die europäischen Nachbarn, da passiert es.

Nein, du disqualifizierst dich damit, indem du unhaltbare Thesen aufstellst und so tust, als gäbe es einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte. Die gibt es nicht. Und deshalb kannst du schon gar nicht von mir eine umfassende Antwort erwarten. Ich kann das nämlich genauso wenig wie du beurteilen.

Das Thema hatten wir doch schon vor einigen Monaten. Die EU-Mitgliedsländer sind zwar nach deutschem Recht sichere Drittstaaten im Sinne des EU-Rechts, nicht jedoch nach EU-Recht.

„Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht ‚sichere Drittstaaten‘ im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 26a Abs. 2 AsylG, Art. 16a Abs. 2 GG (wie BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16).“

Und das ist ja auch richtig so. Denn ansonsten hätten ausschließlich die Außenländer die Verpflichtung, Asylanträge zu bearbeiten und alle anderen Länder, die mittig liegen, wären fein raus. Auch die Dublin Verordnung war hier schon Thema. Da steht u.a. drin, dass im Zweifel das Land zuständig ist, in dem erstmals ein Asylantrag gestellt wurde.


Auch wenn dem so sein sollte, dann ist es doch ein realitätsfernes und unvollständiges Gesetz, das nicht funktioniert. Dann ist das Gesetz einfach schlecht. Es sollte dann auch eine gleichmäßige, faire Verteilung der in Italien und Griechenland ankommenden Menschen sicherstellen und nicht die Durchreise der Mehrheit der Menschen nach Deutschland rechtlich noch abdecken.

Zum einen ist auf EU-Ebene vor kurzem ein neues Gesetz verabschiedet worden. Ich kann nicht beurteilen, ob es gut oder schlecht ist. Zum anderen kann man EU Recht schlecht der deutschen Regierung ankreiden.


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