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ist ein wenig wie bei Corona (Sonstiges)

CF, Freitag, 07.06.2024, 10:51 (vor 593 Tagen) @ istar
bearbeitet von CF, Freitag, 07.06.2024, 10:55

Dennoch muss ja irgendwer beurteilen können, dass dem Auszuweisenden in dessen individuellen Fall tatsächlich Folter droht und da vermute ich, dass das eher nur so eine generelle Einschätzung ist als konkrete Recherche nach dem Motto: sowas hat es halt schonmal gegeben.


Abu Walaa darf auch in den Irak ausgewiesen werden, obwohl ihm nach eigener Aussage dort die Todesstrafe droht. Der besondere Schutzstatus seiner sieben Kinder hat auch keine Rolle gespielt.

Abu Walaa gilt als Kopf des IS in Deutschland und ist zu 10-1/2 Jahren Haft verurteilt worden.

Das ist schön! Also es geht doch! "nach eigener Aussage" ist natürlich sehr witzig;-) Man kann nur hoffen, dass seine Anwälte nicht irgendwelche Gesetzeslücken, Verfahrensfehler oder sonstige Methoden finden, die Abschiebung zu verhindern!


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