schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Polizist stirbt nach Messerangriff in Mannheim (Sonstiges)

Timo_89, Montag, 03.06.2024, 17:40 (vor 596 Tagen) @ markus

Schon mit der Unterstellung, dass Migration absolut unkontrolliert und ungesteuert stattfindet, disqualifizierst du dich selbst.


Hat die Bundesrepublik aktuell einen erkennbaren Einfluss darauf, geschweige denn eine Kontrolle darüber, a) wie viele Menschen kommen, b) woher diese kommen, c) ob diese Menschen gültige Passpapiere vorweisen können d) einen wirklichen Bleibeanspruch gemäß Asylrecht haben oder reguläre Migranten sind? Oder schaut man in der Praxis halt einfach wer da so kommt und erstmal darf jeder bleiben und die o.g. Prüfungen erfolgen danach maximal nachgelagert?


Woher soll der Einfluss denn kommen? Entscheidend dafür, dass Menschen fliehen, sind dann eher Ursachen aus dem jeweiligen Land (Krieg, politische Verfolgung, Armut). Darauf können wir realistischerweise nur begrenzt Einfluss nehmen. Dies geschieht, indem finanzielle Hilfen bereitgestellt werden. Mit der Gefahr, dass das Geld in falsche Hände gerät.

Du hast gesagt, ich disqualifiziere mich mit der Aussage, dass Migration unkontrolliert abläuft. Dann stelle ich dir ein paar Fragen und von dir kommt rein gar nichts, du beantwortest nicht eine Frage derart, dass deine These gestützt werden könnte. Im Gegenteil. Schulterzucken, Eingeständnis der Situation, passives Akzeptieren: "Woher soll der Einfluss denn kommen?" - ich werte das dann als Bestätigung meiner Ausgangsthese. Damit disqualifizierst du dich, nicht ich. Selbstverständlich könnte Deutschland eine andere Migrationspolitik fahren, als in den letzten Jahren. Schau auf die europäischen Nachbarn, da passiert es.

Das Thema hatten wir doch schon vor einigen Monaten. Die EU-Mitgliedsländer sind zwar nach deutschem Recht sichere Drittstaaten im Sinne des EU-Rechts, nicht jedoch nach EU-Recht.

„Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht ‚sichere Drittstaaten‘ im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 26a Abs. 2 AsylG, Art. 16a Abs. 2 GG (wie BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16).“

Und das ist ja auch richtig so. Denn ansonsten hätten ausschließlich die Außenländer die Verpflichtung, Asylanträge zu bearbeiten und alle anderen Länder, die mittig liegen, wären fein raus. Auch die Dublin Verordnung war hier schon Thema. Da steht u.a. drin, dass im Zweifel das Land zuständig ist, in dem erstmals ein Asylantrag gestellt wurde.

Auch wenn dem so sein sollte, dann ist es doch ein realitätsfernes und unvollständiges Gesetz, das nicht funktioniert. Dann ist das Gesetz einfach schlecht. Es sollte dann auch eine gleichmäßige, faire Verteilung der in Italien und Griechenland ankommenden Menschen sicherstellen und nicht die Durchreise der Mehrheit der Menschen nach Deutschland rechtlich noch abdecken.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1526271 Einträge in 16399 Threads, 14355 registrierte Benutzer Forumszeit: 20.01.2026, 23:50
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln