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Folgen Mannheim (Bundesanwalt, Abschiebungen Straftäter nach Afghanistan, Syrien) (Sonstiges)

Timo_89, Dienstag, 04.06.2024, 14:32 (vor 596 Tagen) @ MarcBVB

Ja. Es ist mit der Menschenwürde schlicht unvereinbar, Menschen in ein Land abzuschieben, in dem ihm Folter oder Tod drohen.

Damit würde man den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns machen.

Ich frage das jetzt mal ganz bewusst naiv a la Thilo Jung, mir ist schon klar, dass Afghanistan alles andere als Lebenswert ist und dass es dort keine Rechtsstaatlichkeit gibt usw.

Aber du sprichst von staatlichem Handeln. Welches Interesse (if any) hat der afghanische Staat an diesem Mann? Er ist vor 10 Jahren als Jugendlicher von 14 Jahren dort weg gegangen, bezweifle mal stark, dass er dort als Oppositioneller gewirkt hat und die Taliban sich jetzt die Hände reiben, sollte er zurück kommen.

Warum, unter Millionen Menschen in Afghanistan, droht jetzt speziell IHM unmittelbar "Folter oder Tod" oder geht es rein um die erhöhte statistische Wahrscheinlichkeit, dass es theoretisch jeden Menschen jederzeit in Afghanistan treffen könnte, aus welchen Gründen auch immer? Dann dürfte man ja quasi aus Deutschland gar nicht mehr irgendwohin abschieben.

Würdest du sagen dieser Anspruch besteht *immer* weiter, völlig egal, wie sich ein Mensch hier nach Schutzsuche verhält? Mal unabhängig von der rechtlichen Situation, empfindest du persönlich als Mensch das als gerecht?


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