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Folgen Mannheim (Bundesanwalt, Abschiebungen Straftäter nach Afghanistan, Syrien) (Sonstiges)

herrNick, Mittwoch, 05.06.2024, 13:20 (vor 595 Tagen) @ Timo_89

Erneut ganz bewusst naiv nachgefragt:

Verletzt es wirklich die Würde eines afghanischen Staatsbürgers ihn zurück nach Afghanistan zu bringen, wo er geboren, aufgewachsen ist und 14 Jahre gelebt hat?

Wird dieser Mann in Afghanistan politisch verfolgt, wenn ja warum? Oder bestünde nicht die Möglichkeit, dass er auch dort wieder ein normales Leben führen könnte? Wieso geht ihr davon aus, dass er dort automatisch Unrecht erfahren würde?

Sollte man da keine Einzelfallprüfung machen?


Es gibt hier eine Zusammenfassung. Es ist sehr komplex.

Ein kleiner Auszug:

„Als Argument werde – auch von Politikern – gerne genannt, dass Personen ihr Gastrecht verwirkt hätten. Doch gerade die Politik wird es wissen – auch Grote ist Volljurist: Das Asylrecht gibt ein individuelles Schutzrecht. "Dieses Schutzrecht kann man nicht vollständig durch eigenes Verhalten verwirken", so Hruschka. Es sei das Fundament demokratischer Gesellschaften, nicht in Foltergefahren abzuschieben.“
(…)
Was Afghanistan betrifft, gehen sogar die meisten Obergerichte davon aus, dass es auch einem gesunden Mann ohne Unterhaltspflichten kaum möglich ist, in Afghanistan zu überleben.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abschiebung-verbot-afghanistan-syrien-grote-vorschlag-innenminister/

Warum droht *diesem* Mann denn Folter? Ich verstehe es nicht. Es ist doch maximal eine latente allgemeine Bedrohung, doch keine die ihn speziell betrifft? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er wirklich gefoltert würde? Er ist doch nicht politisch verfolgt, oder?

Und wie Überleben die übrigen 22.7 Millionen Männer eigentlich in Afghanistan, aber dieser Mann soll es nicht schaffen? Wie können deutsche Gerichte das pauschal beurteilen, wie gut ist deren Kenntnis der lokalen Situation? Variiert das vielleicht auch nach Alter, Fähigkeiten, usw?

Diese Fragen kannst Du natürlich uns Laien hier im Forum stellen und unbefriedigende Antworten bekommen. Keiner von uns hat die Rechtsgrundlagen geschaffen und verwendet diese, um Abschiebungen zu beurteilen. Wenn Dich diese Sachen so brennend interessieren und Du Zweifel an der Rechtsgrundlage hast, ist es dann nicht sinnvoller Dich eingehend mit den tatsächlichen Grundlagen zu beschäftigen? Der Artikel oben wäre ein Ansatzpunkt. Dort ist ein Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verlinkt (dieser hier). In diesem Aufsatz wird ein weiteres Dokument des WD erwähnt (Titel: Die Ausweisung von straffällig gewordenen Flüchtlingen nach Afghanistan und Syrien im Lichte des Völkerrechts).
Dort wirst Du vermutlich bessere Antworten finden, als hier im Forum. Es wird aber vermutlich einiges an Aufwand kosten.


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