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Frage zur ukrainischen Mobilmachung (Politik)

baxterbln, Duisburg, Samstag, 26.02.2022, 06:41 (vor 1394 Tagen) @ Thomas

Gibts im Prinzip in Deutschland auch. Die Wehrpflicht im Verteidigungsfall endet erst mit 60. Wie das jetzt mit den neuen Jahrgängen ist, habe ich so auf die schnelle nicht gefunden. Wenn ich nicht ausgemustert wäre und damit unterliege ich nicht mehr der Wehrerfassung, würde ich wohl ungedient zur "Allgemeinen Reserve" gehören.

Gilt auch für alle zwischen 18 und 60 Jahren, also auch den jüngeren Jahrgängen (§1 Wehrpflichtgesetz). Es gibt aber nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes weiterhin die Möglichkeit den Dienst an der Waffe aus Gewissengründen abzulehnen.

Unabhängig davon überlegt man wohl bereits die Reservisten der BW einzuziehen bzw. es gibt Überlegungen das zu tun.


Ich selber war bei der britischen Armee und musste inzwischen meinen aktuellen Aufenthaltsort und Kontaktdaten mitteilen damit die mich ggf. erreichen können.


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