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Modalitäten eines Parteiausschlussverfahren (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 24.02.2022, 16:03 (vor 1395 Tagen) @ Reviewer

Rein theoretisch, egal ob es klug oder unklug wäre: Wer könnte in der SPD ein Parteiausschlussverfahren gegen Schröder und andere Putin-Vergötterer initiieren?

Habe es bei Sarrazin nicht so genau verfolgt, wie das Prozedere lief, nur dass es sich ewig hinzog.

Grundsätzlich muss man der Person massives parteischädigendes Verhalten nachweisen.

Bei Sarrazin hätte man das bereits im ersten Verfahren gekonnt. Aber entweder wollte man nicht, oder man hat sich zu dämlich angestellt. Normalerweise muss ein Schiedsgericht mindestens mit einer Person mit der Befähigung zum Richteramt besetzt sein. Das war in Berlin nicht der Fall.

Konkret hatte man Sarrazin zwar für rassistische Aussagen getadelt, aber auch festgestellt, dass dieses Verhalten im konkreten Fall nicht für einen Parteiausschluss ausreichen würde. Der Landesverband Berlin unter Müller (bzw. faktisch unter Wowereit) ging nicht gegen den Spruch vor. Weil man nicht vor das Bundesschiedsgericht zog, wurde er rechtskräftig. Und Sarrazin hat dann im Grunde immer wieder das gleiche gemacht und sich auf den ersten Spruch berufen können.


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