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Tanz mit Corona (Corona)

simie, Krefeld, Dienstag, 06.07.2021, 11:08 (vor 1023 Tagen) @ markus


Die Frage ist, welches Ziel verfolgt wird und was man damit erreichen möchte. Danach geht es erst in die Abwägung. Geht es, wie ursprünglich mal kommuniziert, nur darum das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, oder verschieben sich die Ziele gerade in die Richtung, dass z.B. die Inzidenzen unter Kontrolle bleiben sollen? Auch das kann vor dem Hintergrund, dass sich bei hohen Inzidenzen mit höherer Wahrscheinlichkeit weitere Varianten bilden, ein legitimes Ziel sein.

Ich lege mich hier fest: Dieses Ziel dürfte vor keinem Verwaltungsgericht und auch nicht vor dem BVerfG Bestand haben.
Damit würde die Exekutive bzw. Legislative ganz schnell an der Judikative scheitern.
Da ist ja sogar die abstrakte Gefährdung fast nicht mehr zu finden. Um von einer konkreten Gefahr gar nicht erst zu reden.
Nein. Ich hoffe auch, dass ein solches Vorgehen gar nicht erst erwogen wird. Aber selbst wenn. Das dürfte binnen Tagen gekippt werden .


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