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z mit Corona (Corona)

markus, Freitag, 09.07.2021, 09:58 (vor 1022 Tagen) @ Zoon

Wir waren bisher nur bei der Folgenabwägung und dem Impfstatus von April. Die Hauptsacheentscheidung ist ja gerade nicht erfolgt.

Letzteres stimmt zwar. Aber zur Frage, ob der verfolgte Zweck legitim ist, hat es sich bereits im Eilverfahren geäussert. Dass es diese Frage dann im Hauptsacheverfahren wieder anders beurteilen wird, ist theoretisch zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Zumal die Frage, ob der verfolgte Zweck legitim ist, die einfachste Frage darstellt, die sich bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt. Legitime Zwecke können im Grunde aus dem gesamten Horizont der Staatsaufgaben abgeleitet werden.

Danke für die Infos. Ich bin zwar kein Jurist, aber kenne mich beruflich ein wenig damit aus. Ganz so doof, wie Marc mich darstellen wollte, bin ich also nicht ;-) Der Zweck ist immer dann legitim, wenn er auf das Gemeinwohl gerichtet und erlaubt ist. Neue Virusvarianten verhindern zu wollen, die möglicherweise die Impferfolge gefährden, wird demzufolge ein legitimer Zweck sein. Jedenfalls verstößt dieser Zweck gegen kein Gesetz und im Sinne des Gemeinwohls ist dies auch. Daran ändert auch die Impfquote nichts. Die Impfquote spielt dann bei der Abwägung eine Rolle. Wenn eine höhere Impfquote an sich schon die Gefahren neuer Mutanten reduzieren (was wohl zutreffend ist), dann wird man in der Abwägung dazu kommen, dass Grundrechtseinschränkungen möglicherweise unverhältnismäßig sind, weil schon die Impfungen einen großen Beitrag dazu leisten.


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