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Impfungen: Zahlen und Unterschiede (Corona)

Kaz, Zeven, Mittwoch, 07.07.2021, 18:05 (vor 1023 Tagen) @ Frankonius

Bei den Faulen und Bequemen können Anreize und sanfter Druck helfen. Dieser kann auch vom Arbeitgeber kommen. Die Dummen und Verboten erreicht man nicht. Gibt es 15% unbelehrbare Impfgegner stellt dies zusammen mit den Faulen schon ein Problem dar. Dummerweise haben die Coronaleugner und Impfgegner prominente Fürsprecher (Naidoo, Wendler, Schweiger & Co.).

Ich zitiere mal den DGB zu deinen Vorstellungen vom Druck vom Arbeitgeber:

"Der Arbeitgeber kann eine solche Impfung grundsätzlich nicht verlangen, es sei denn, sie ist gesetzlich für bestimmte Beschäftigtengruppen vorgeschrieben. Dies ist bei der Corona-Schutzimpfung nicht der Fall. Der Grundsatz der Freiwilligkeit gilt auch mit Blick auf § 23a IfSG.

Da es keine Impfpflicht gibt, kann der Arbeitgeber keine Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die nicht geimpft sind oder es nicht vorhaben. Der Arbeitgeber bleibt daher arbeitsvertraglich zur Beschäftigung – mit oder ohne Impfung – verpflichtet. Auch darf es keine Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund des Impfstatus geben. Sollte ein Arbeitgeber gleichwohl eine vertragsgemäße Beschäftigung von einer Impfung abhängig machen und beispielsweise den Zutritt zum Betrieb oder einem Betriebsteil verweigern, gerät er unter Umständen in den so genannten Annahmeverzug. Dann muss der Arbeitgeber die Vergütung dennoch zahlen, wenn Beschäftigte ihre Arbeit ansonsten ordnungsgemäß anbieten."

Der ein oder andere Impfmuffel wird sich bei dir als Chef sicherlich darüber freuen, nicht mehr zur Arbeit kommen zu dürfen, aber trotzdem weiter ein volles Gehalt zu beziehen.

DGB


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