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z mit Corona (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 08.07.2021, 22:21 (vor 1021 Tagen) @ Zoon

Wir waren bisher nur bei der Folgenabwägung und dem Impfstatus von April. Die Hauptsacheentscheidung ist ja gerade nicht erfolgt.

Letzteres stimmt zwar. Aber zur Frage, ob der verfolgte Zweck legitim ist, hat es sich bereits im Eilverfahren geäussert. Dass es diese Frage dann im Hauptsacheverfahren wieder anders beurteilen wird, ist theoretisch zwar möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Zumal die Frage, ob der verfolgte Zweck legitim ist, die einfachste Frage darstellt, die sich bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt. Legitime Zwecke können im Grunde aus dem gesamten Horizont der Staatsaufgaben abgeleitet werden.

Was den Impfstatus April angeht: wenn die Impfquote steigt, dürfte gerade das von Markus genannte Ziel, die Ausbreitung von Varianten zu verhindern, die den mühsam aufgebauten Impfschutz unterlaufen könnten, eine überragende Bedeutung zukommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, die Regierung dürfe dieses Ziel nicht verfolgen. Es ist doch eher zu erwarten, dass es die ergriffenen Massnahmen daran beurteilen wird, ob diese für die Erreichung des Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Ich sehe das eher exakt andersrum: im April und Mai waren nicht Mal die vulnerablen Gruppen geimpft. Da mag es noch gepasst haben, aber ob auch bei einer Impfquote von Zweitimpfungen von >=70% noch die "Sicherung der Volksgesundheit" zutreffend ist, ist mE noch nicht entschieden. Und da dürfte dann das BVerfG trotz Einschätzungaprärogative des Gesetzgebers deutliche Nachfragen haben. Ferner ist auch die Studienlage deutlich besser.

Abschließend bleibe ich dabei - hier in der Hauptsache nicht entschieden zu haben war einfach nur feige. Und mE auch falsch.


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