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Tanz mit Corona (Corona)

simie, Krefeld, Dienstag, 06.07.2021, 17:09 (vor 1015 Tagen) @ markus


Nein, man benötigt keine konkrete Gefahr. Das geht auch aus präventiven Gründen. Deshalb werde ich vor den Stadiontoren kontrolliert, obwohl gegenüber mir kein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. Deshalb kann es sein, im öffentlichen Raum gefilmt zu werden, obwohl auch dort die überwiegende Anzahl der Menschen keine Straftaten begehen. Deshalb gibt es Verkehrsregeln und die Gurtpflicht (in beiden Fällen ist damals übrigens auch der Aufschrei groß gewesen). Die allermeisten Grundrechtseinschränkungen beruhen auf Prävention. Das ist kein Ausschlusskriterium.

Markus, ich werde dir jetzt keine Grundrechtsvorlesung halten können. Nur so viel. Du vermischst hier schön Privatrecht mit POR mit Verwaltungsrecht.
Und nur eine kleine Anmerkung: Videoaufnahmen im öffentlichen Raum sind zum Beispiel nur in ganz engen Rahmen möglich. Lies dir dazu einfach Entscheidungen durch, wenn dich solche Themen interessieren. Da geht es genau um solche Themen wie abstrakte und konkrete Gefährdung.


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