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Reichlich plumper Manipulationsversuch (Corona)

markus, Mittwoch, 04.08.2021, 14:17 (vor 997 Tagen) @ Lutz09

Was heißt nur? Die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, das war und ist immer noch das verabredete Ziel.

Zu den Zielen des Gesetzgebers hat das BVG noch im Mai folgendes geschrieben:

1) (a) Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs verfolgt der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 1 und 8). Dazu bedarf es Maßnahmen, um eine exponentielle Verbreitung des Virus zu verhindern, vor allem auch diejenige von Virusvarianten, die die bisherigen Impferfolge in Frage stellen können (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 8 und 10). Dieses Ziel soll durch effektive Maßnahmen zur Reduzierung von zwischenmenschlichen Kontakten erreicht werden (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 8). Die hier angegriffene Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG dient dabei nach den Vorstellungen des Gesetzgebers insbesondere der Kontrolle und Beförderung der Einhaltung der allgemeinen Kontaktregelungen (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 12). Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck.

Es geht also nicht darum, die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, sondern schon ein paar Schritte vorher darum, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Sprich: Dass nicht erneut eigentlich notwendige OPs verschoben werden müssen.

Und jetzt sind wir wieder an dem Punkt, dass zielgerichtete Maßnahmen nur dann überhaupt möglich sind, wenn man weiß, wo die Infektionen stattfinden. Dafür sind die Gesundheitsämter zuständig. Die sollen über eine Rückverfolgung die Kontakte ausfindig machen. Solange die Gesundheitsämter einen Überblick behalten, können sich Einschränkungen auf das Umfeld der Infektionen beschränken. Gerät die Lage außer Kontrolle und wissen die Ämter nicht mehr, wo sich die Infektionen abspielen, geht das nicht mehr. Dann funktionieren nur noch pauschale Einschränkungen nach dem Gießkannenprinzip.

Und hier widersprichst du dir: Einerseits erwartest du, dass genügend Daten vorhanden sind, damit man zielgerichtet gegensteuern kann. Andererseits forderst du aber einen so hohen tolerierbaren Inzidenzbereich, dass genau diese Datenerhebung nicht mehr möglich ist. Denn die Gesundheitsämter packen das nur bis 35 bzw. 50, falls sie nicht personell aufgestockt haben.

Wie willst du nun diesen Widerspruch lösen, ohne am Ende erneut in Maßnahmen nach dem Gießkannenprinzip zu geraten? Das Prinzip Hoffnung ist mir an der Stelle zu wenig. Kann gut gehen, kann aber auch daneben gehen. Anderweitig Daten erheben? Wird offenbar nicht gemacht (repräsentative Stichproben würde ich auch begrüßen). Wobei ich auch nicht abschließend beurteilen kann, ob das wirklich so einfach ist.

Im Optimalfall beschränken sich die Maßnahmen bald nur noch auf ungeimpfte Personen. Wenn das so käme, wäre das aus meiner Sicht in Ordnung. Denn von geimpften Personen geht nur noch eine deutlich reduziertere Gefahr aus. Bleiben die Impfverweigerer zuhause könnte das ausreichend sein, den R-Wert im grünen Bereich zu steuern. Aber garantiert ist auch das nicht. Garantiert ist nur, dass in zwei Monaten die kältere Jahreszeit beginnt und man hätte längst dabei sein müssen Vorkehrungen z.B. in Schulen zu treffen (Luftfilter, größere Räumlichkeiten, Digitalisierung).


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