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Covidiotin zog Kochsalzlösung statt Impfstoff auf - 8.500 Menschen betroffen (Corona)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 10.08.2021, 16:57 (vor 991 Tagen) @ MarcBVB

Und das bei womöglich so vielen Menschen. Welchen Straftatbestand erfüllt das denn?


Vorneweg: ich bin kein Jurist.


Das hätte gereicht.

Die entscheidende Frage dürfte die Garantenpflicht sein. Hat eine Krankenschwester diese?

Wenn ja: Körperverletzung durch Unterlassen. Und zwar nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich. Denn es hängt nur noch vom Zufall ab, ob sich "Geimpfte" infizieren. Insbesondere gehen diese ja davon aus, dass sie nunmehr weniger Rücksicht auf Abstand, etc. halten müssen.

Als Qualifikationen gehen 224 I Nr 1 durch (so zB NStZ 2020, 320), gleiches gilt für Nr. 5.

Ebenso genügt ja Fahrlässigkeit bezüglich des Eintritts des Todes bei 227.

Da kommt dann schon einiges zusammen. Darüber hinaus auch noch Betrug ggü der Krankenkasse.


Käme noch versuchte vorsätzliche Körperverletzung in Frage? Eventualvorsatz bzgl. einer möglichen Infektion mit schwerem Verlauf kann man schon herleiten


Das steht da ja. Nur imho durch Unterlassen, nicht durch aktives Tun. Die Garantenstellung wird man wohl bejahen können. Und dann habe ich den Rest ja schon eingelocht.

Mir ging's um den Versuch ;-)
Aber im Ergebnis dasselbe. Passt


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