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und eine wirklich schlechte Nachricht ... (Sonstiges)

AdamSmith, ..., Montag, 02.01.2017, 18:33 (vor 2671 Tagen) @ nickeltiegel

Bayern darf nicht per Volksabstimmung entscheiden, dass es aus der Bundesrepublik Deutschland austreten will. So hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Einschränkung: Solange das derzeitige Grundgesetz gilt.

Und als ernsthaften Kommentar: Ich denke, die Entscheidung ist richtig. Sowohl aus Sicht des Grundgesetzes als auch aus internationaler Sicht.
Ich hätte mir aber in Anbetracht aktueller Konflikte eine bessere und ausführlichere Begründung gewünscht als die folgende, um ein besseres Verständnis für den Sachverhalt zu fördern.

In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.


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