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Alternative Wege (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 03.01.2017, 19:53 (vor 2670 Tagen) @ FourrierTrans

Die interne Bezeichnung/Abkürzung "Nafri" ist aber absolut legitim, weil polizeilich unterschieden werden muss, von welchem Täterprofil man spricht. Kriminalität von "Nordafrikanern" ist im Rheinland, insbesondere in Köln, seit Jahren ein massives Problem, auch fernab von Silvester und unterscheidet sich in vielen Punkten von anderen Täterprofilen. Dass man über kurz oder lang intern eine Bezeichung für das Kind braucht, ist nichts dramatisches, sondern eine Form des Pragmatismus. Auch wenn es natürlich dumm war, dies so öffentlich abzusondern, weil es so ein zweifelhaftes Bild abgibt.

Die Bezeichnung "Nafri" steht für "nordafrikanische Intensivtäter", siehe u.a. die Aussage von Ernst Walter, Vorsitzender der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft in der Süddeutschen Zeitung.

Dieser Begriff ist meiner Meinung nach dann legitim wenn man eine Person nordafrikanischer Herkunft vor sich hat die bereits durch erhebliche Straftaten aufgefallen ist. Nicht aber um eine größere Gruppe von jungen männlichen Nordafrikanern zu bezeichnen bei der man lediglich vermutet dass sich Intensivstraftäter in ihr aufhalten könnten. In dem Tweet war er definitiv fehl am Platz, so etwas darf einer Person die hauptberuflich für die Polizei Öffentlichkeitsarbeit betreibt nicht passieren. Und ich bin mir nach den Äußerungen der letzten Tage sicher, die Polizeiführung in Köln sieht dies mittlerweile genau so.


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