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Rente (Sonstiges)

Fred789, Ort, Montag, 21.06.2021, 19:59 (vor 1667 Tagen) @ Thomas

Z.B. indem Beamte,Selbstständige und Abgeordnete ebenfalls in eine "Solidarische Erwerbstätigenversicherung" einzahlen. Schau die mal als Beispiel Österreich an.....


Ja, klingt gut, aber: Ein Selbständiger, der neu anfängt zahlt pauschal ca. 400 Euro an seine Krankenkasse (freiwillige Pflichtversicherung). Wenn da jetzt noch die rumschwebenden 400 Euro Pauschale einer Beteiligung an einer Rentenversicherung kommen, musst du fast 10000 Euro schon im ersten Jahr zahlen nur für KK und RV. Dass sich da dann weniger in die Selbständigkeit bewegen dürfte klar sein.

Das mit den 400 Euro PAUSCHAL scheint aber nicht zu stimmen. Selbstständige zahlen 14% vom Einkommen für KV.


Da gibt es keine Pauschale. Der prozentuale Anteil ist genauso wie beim AN. Einziger Nachteil: beim AN zahlt die Hälfte der AG


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