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Rente (Sonstiges)

istar, Montag, 21.06.2021, 21:52 (vor 1667 Tagen) @ Thomas

Das mit den 400 Euro PAUSCHAL scheint aber nicht zu stimmen. Selbstständige zahlen 14% vom Einkommen für KV.
Da gibt es keine Pauschale. Der prozentuale Anteil ist genauso wie beim AN. Einziger Nachteil: beim AN zahlt die Hälfte der AG


Nicht, dass wir jetzt aneinander vorbeireden. Die Prozentanteile ergeben sich aus einer freiwilligen Pflichtzahlung in die Rentenversicherung, die heute schon möglich ist. Die angesprochene Pauschale geisterte in der Vergangenheit immer herum, als Vorschläge aufkamen, dass Selbständige nicht mehr freiwillig einzahlen können, sondern verpflichtet werden.
Ganz altes Beispiel (nicht erschrecken):
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/von-der-leyen-will-selbstaendige-zu-altersvorsorge-zwingen-a-822670.html

Selbstständige können freiwillig in die RV einzahlen, vom Mindestbeitrag an aufwärts. Oder sie lassen sich freiwillig pflichtversichern, dann zahlen sie prozentual zu ihrem Einkommen wie Arbeitnehmer, nur ohne Arbeitgeberanteil.

Es sei denn, da hat sich was geändert. Extra nachgegoogelt hab ich jetzt nicht - :).


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