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CDU und CSU haben Vermieterbeteiligung bei CO2-Kosten verhindert (Sonstiges)

Lutz09, Tor zum Sauerland, Mittwoch, 23.06.2021, 14:20 (vor 1666 Tagen) @ Klopfer

Der Vergleich beim Verbrauch und der Leasinggesellschaft hinkt nur leider insofern, als dass der Mieter null Einflußmöglichkeit darauf hat, woher der Vermieter bzw. die Verwaltung die Energie bezieht bzw. zu welchem Zeitpunkt, während der PKW-Leasingnehmer entscheiden kann, ob er nun beim Markenhersteller tankt bzw. wenn die Preise gerade niedrig sind.


Das kann man so pauschal auch nicht sagen. Wann jemand mit Gas oder Strom heizt, was zumindest bei kleineren Wohneinheiten häufig ist, dann macht der Verbraucher schon seine eigenen Verträge mit dem Energieanbieter und bei Mietern von Einfamilienhäusern sowieso.

Ich habe als Vermieter im Grunde keinen Einfluss darauf, mit welchem Versorger mein Vermieter die Verträge abschließt. Das einzige ist doch, dass die Verträge im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebot im Sinne des Mieters sein müssen.

Aber letztlich ist das auch nicht relevant. Es ging in meinem Beispiel ja auch nur darum aufzuzeigen, dass eine pauschale Abrechnung eines Teils der Verbrauchskosten der eigentlichen Absicht widerspricht.

Das sehe ich auch so.


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