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Kriegsverbrechen (Politik)

Rupo, Ruhrpott, Sonntag, 06.03.2022, 16:19 (vor 1385 Tagen) @ Reviewer

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US-Außenminister Antony Blinken hat von »sehr glaubhaften« Berichten über absichtliche Angriffe russischer Streitkräfte auf Zivilisten in der Ukraine gesprochen. Diese Berichte würden von den USA dokumentiert werden. Man werde sicherstellen, dass entsprechende Organisationen ermitteln, ob hier Kriegsverbrechen begangen worden sind, sagte Blinken am Sonntag.
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Hoffe sehr das die das durch ziehen und das auf lange Strecke die Verantwortlichen belangt werden können.

https://www.un.org/depts/german/internatrecht/roemstat1.html#T28

Artikel 8
Kriegsverbrechen

b) andere schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des Völkerrechts im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche, nämlich jede der folgenden Handlungen:

i) vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche oder auf einzelne Zivilpersonen, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen;
ii) vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte, das heißt auf Objekte, die nicht militärische Ziele sind;
iii) vorsätzliche Angriffe auf Personal, Einrichtungen, Material, Einheiten oder Fahrzeuge, die an einer humanitären Hilfsmission oder friedenserhaltenden Mission in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen beteiligt sind, solange sie Anspruch auf den Schutz haben, der Zivilpersonen oder zivilen Objekten nach dem internationalen Recht des bewaffneten Konflikts gewährt wird;
iv) vorsätzliches Führen eines Angriffs in der Kenntnis, dass dieser auch Verluste an Menschenleben, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder weit reichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen wird, die eindeutig in keinem Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen;
v) der Angriff auf unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, die nicht militärische Ziele sind, oder deren Beschießung, gleichviel mit welchen Mitteln;

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Voelkerstrafrecht/voelkerstrafrecht_node.html

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Beispiele für Kriegsverbrechen sind die gezielte Tötung von Zivilisten, die Zerstörung von Wasser- und Elektrizitätswerken, das Aushungern der Zivilbevölkerung, die Behinderung humanitärer Hilfe, Flächenbombardements, Angriff und Bombardierung unverteidigter Städte, der Einsatz biologischer, atomarer oder chemischer Waffen sowie die Tötung von Gefangenen.
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